Gefahren in der Weihnachts- und Winterzeit vermeiden

Draußen ist es dunkel und die schönste Zeit des Jahres beginnt – die Advents-oder Vorweihnachtszeit. Wir sehnen uns nach Wärme, Licht und Geborgenheit – besonders jetzt, wo es weltweit immer wieder zu Lockdowns kommt aufgrund des Corona-Virus. Christkindlmärkte und Perchtenläufe sind abgesagt, weder Nikolaus- noch Weihnachtsfeiern möglich, keine Treffen mit Freunden, um einen wärmenden Glühwein oder Punsch zu genießen, köstliche Bratwürste oder Kekse zu verkosten. 

Niemand dachte, dass uns nach 2020 erneut ein Advent ins Haus steht, der sich im wahrsten Sinne des Wortes im Haus abspielt. 

Deshalb wollten wir es uns daheim gemütlich machen, bewusst entspannen und für eine festliche Stimmung sorgen.

Es duftet nach Keksen, die ersten Weihnachtslieder erfreuen (oder nerven) uns und romantischer Kerzenschein zaubert eine besondere Stimmung. Jetzt gibt es wohl keinen Haushalt mehr, indem nicht irgendeine Kerze angezündet wird.

Advent, Advent ein Lichtlein brennt

Der Adventskranz

An den 4 Sonntagen wird jeweils eine Kerze angezündet und spätestens, wenn alle vier Kerzen brennen, dann weiß man, dass Weihnachten vor der Tür steht. Mit jedem Adventssonntag kehrt mehr Licht in die eigenen vier Wände. Am 24. Dezember wird die Geburt von Jesus Christ, dem „Licht der Welt“, gefeiert. Die Kerzen bereiten uns symbolisch darauf vor. Neben bei sei erwähnt, dass der Adventskranz Anfang des 19. Jahrhunderts in Hamburg vom evangelischen Pfarrer Johann Hinrich Wichern „erfunden“ wurde. Er kümmerte sich um bedürftigte Kinder,  die ihn immer mit Fragen nervten, wie lange es den noch dauern würde, bis das Christkind endlich käme.

Ob der Adventskranz nun als Glaubens-Symbol verwendet wird oder als reines Dekorations-Objekt – Tatsache ist, er gehört zur Vorweihnachtszeit einfach dazu, bis er vom Christbaum ersetzt wird. Bei der Gestaltung der Adventskränze sind keine Grenzen gesetzt. Schon lange nicht mehr gibt es bloß rote Kerzen und Tannengrün, alle Farben sind vorhanden, mit getrockneten Früchten, Kugeln, Sternen, Figuren etc. werden Kränze aus unterschiedlichen Materialien geschmückt.

Der gemeinsame Nenner aller Adventskränze sind die vier Kerzen. Bei achtsamem Umgang spricht nichts dagegen, wöchentlich eine weitere Lichtquelle anzuzünden und sich auf das Christkind zu freuen.

Eine Flamme ist ein Feuer und Feuer ist brandgefährlich. Der Adventskranz ist eine unterschätzte Gefahrenquelle.
Schon beim Kauf können Sie überprüfen, ob Kerzen mit Gütesiegel verwendet wurden oder selbstlöschende Kerzen (diese besitzen eine Aluminiumscheibe am Boden. Wenn die Kerze ganz abgebrannt ist, erlischt die Flamme). Achten Sie auf den Zustand des Tannengrüns, wenn es bereits ausgetrocknet wirkt, dann ist es schon älter und gerät leichter in Brand.

Stellen Sie den Kranz auf eine feuerfeste Unterlage und entfernt von brennbaren Gegenständen auf. Vermeiden Sie Zugluft.

Überzeugen Sie sich jedes Mal, ob die Flamme gründlich gelöscht wurde. Jährlich häufen sich in der Adventszeit Brandunfälle aufgrund brennender Adventskränze. Lassen Sie Feuerzeug oder Streichhölzer nicht in Reichweite von Kindern liegen – zu verlockend ist es, selbst einmal ein Kerzchen anzuzünden, ein Tannenreisig in die Flammen zu halten usw.

Vergewissern Sie sich, wenn Sie in ein anderes Zimmer gehen oder gar das Haus verlassen, ob alle Kerzen gelöscht sind. Mit zunehmendem Alter steigt die Vergesslichkeit. Besonders ältere Menschen zünden gerne Kerzen an – nicht nur am Adventskranz, sondern auch im Gedenken an Verstorbene – und vergessen dann darauf, die Flamme zu löschen.

Eine sinnvolle Erfindung sind sogenannte LED-Kerzen, die täuschend echt aussehen, bzw. mittlerweile sogar in richtigen Wachskerzen integriert werden können. Die Lichter des Adventskranzes brennen den ganzen Tag und nichts passiert – erleichtern Sie besonders älteren Angehörigen ihren Alltag. Sie sollen ohne Angst und mit Freude den Lichterschein am Adventskranz genießen.

Richtiges Verhalten bei Brand des Adventskranzes

Halten Sie einen Eimer mit Wasser griffbereit, ein beginnender Brand lässt sich damit rasch löschen. Der Einsatz einer Brandschutz- oder Feuerlöschdecke ist gleichermaßen hilfreich und löscht einen Entstehungsbrand auf schnelle Weise.

Bemerkt man den Brand später und es brennen bereits Textilien (Vorhänge, Polster) oder Möbelstücke, oder der ganze Raum steht schon stark unter Rauch, dann rufen Sie sofort die Feuerwehr (112 – europaweite Notrufzentrale, 122 – Feuerwehr Österreich) und verlassen den Raum, bzw. das Haus inklusive aller Personen, die sich dort befinden. Handelt es sich um eine Wohnung, informieren Sie zusätzlich sofort die Nachbarn.

Der Feuerwehr geben Sie bekannt

  • wo das Feuer ausgebrochen ist
  • was passiert ist

ob es – hoffentlich nicht – Verletzte gibt etc

Teelichter

Der Adventskranz ist eine zeitlich beschränkte „Lichtquelle“. Die kleinen Teelichter sind willkommene Leuchtakzente, die während der ganzen Winterzeit – oder das ganze Jahr über – dekorative Glanzpunkte in vielen Räumen darstellen.

Vermeiden Sie eine Ansammlung mehrerer Teelichter bzw. lassen Sie einen entsprechenden Sicherheitsabstand von einigen Zentimeter – mindestens 3 cm – zwischen ihnen bei der Aufstellung. Die Aluschalen der Teelichter mit Paraffin erhitzen sich rasch. Die Anfangstemperatur von ca. 60° erhöht sich innerhalb kürzester Zeit auf 250° C (Siedepunkt Wachs). Paraffin ist ein Erdölprodukt. Wird der Sicherheitsabstand zwischen den aufgestellten Teelichtern nicht eingehalten, kann es innerhalb kürzester Zeit zu einer Zündung brennbarer Gase kommen und aus dem kleinen Flämmchen wird eine Riesenflamme.

Teelichter in selbstgebastelten Arrangements sehen hübsch aus, sind jedoch nicht ungefährlich, da das Dekomaterial meistens brennbar ist.

Stellen Sie Teelichter auf eine feuerfeste Unterlage– keine Servietten, Tannenzweige etc.

Ein harmlos wirkendes Teelicht kann Ursache eines verheerenden Flächenbrandes werden. Vergewissern Sie sich immer, ob alle Teelichter gelöscht sind, wenn Sie das Haus verlassen.

Wer Kinder oder Haustiere mit brennenden Kerzen allein lässt oder bei brennenden Kerzen einschläft, handelt grob fahrlässig.
Katzen und Hunde, die sich frei in der Wohnung bewegen, können Kerzen umschmeißen und einen Brand auslösen.

Überprüfen Sie bei dieser Gelegenheit Ihre Hausratsversicherung – wie hoch sind Sie versichert, was ist versichert etc., eventuell ist ein Upgrade nötig.

Teelichter werden nicht mittels Wasser gelöscht, das fördert die Explosionsgefahr. Besorgen Sie sich einen Feuerlöschspray für Fettbrände und verwahren Sie diesen griffbereit in dem Raum, wo Sie die Teelichter aufstellen. Eine speziell entwickelte Feuerlöschdecke ist hilfreich, nicht jedoch die Wohnungsdecke des Sofas.

Gedenkkerzen, Laternen

Alle angeführten Tipps gelten selbstverständlich für sämtliche Arten von Kerzen. Besonders ältere Menschen zünden gerne eine Erinnerungskerze an, ein Lichtlein für einen verstorbenen. Unter Einhaltung aller Einhaltung aller Vorsichtsmaßnahmen spricht nichts dagegen. Einfacher und gefahrloser sind LED-Produkte.

Vorteile:

  • Gefahrloses Anzünden der Kerze
  • Lange Brenndauer (einfacher Batteriewechsel)
  • Es passiert nichts, wenn diese Umfliegt oder man auf das Abschalten vergisst

Laternen erhellen Hauseingänge – auch hier gilt, LED-Produkte verwenden. Mit der tollen Timer-Funktion programmieren Sie die Brenndauer und die Laterne schaltet sich von selbst ab – einfacher und gefahrloser geht es nicht!

Christbaumkerzen

Last not least – echte Kerzen am Weihnachtsbaum? Sie sind schön, zweifellos, und Sie können echte Kerzen verwenden, jedoch darf der Christbaum dann nicht aus den Augen gelassen werden. Zu rasch fängt ein kleiner Zweig oder ein Christbaumschmuck Feuer und setzt den ganzen Baum in Brand. Oder das Geschenkpapier des Paketes, das sich unter dem Baum befindet, entzündet sich.

Kinder haben keine Freude damit, wenn der Weihnachtsbaum nur ein einziges Mal im Licht erstrahlen darf, weil es dann zu gefährlich wird. Stellen Sie auf LED-Kerzen oder Lichterketten um, mit einem Klick sorgt der erleuchtete Christbaum für strahlende Kinderaugen – und das ganz ungefährlich!

Sternspritzer

Wunderkerzen oder Sternspritzer sind faszinierend, hängen Sie besser nicht zu viele auf den Christbaum, sondern brennen sie diese einzeln ab. Geben Sie Wunderkerzen nicht in Kinderhände! Es handelt sich um kleine Feuerwerkskörper mit Funkenflug, die nur unter Kontrolle angezündet werden dürfen!

Silvesterraketen

Deutschland

Anfang Dezember wurde beschlossen – bereits wie im Vorjahr – dass der Verkauf von Raketen und Böllern verboten ist.

Österreich

Die genauen Bestimmungen finden Sie unter

Silvesterknaller/Feuerwerkskörper (oesterreich.gv.at)

Erkundigen Sie sich zusätzlich bei Ihrer Gemeinde, was erlaubt und verboten ist, da es viele regionale Beschränkungen gibt.

Am besten Sie verzichten der Umwelt zuliebe ganz darauf und schonen die Ohren unserer vierbeinigen Hausgenossen. Falls Sie dennoch Raketen erwerben, kontrollieren Sie Hersteller/Ursprungsland – relativ sichere Silvesterböller sind mit CE-Zeichen und dem Kürzel F2 (Feuerwerkskategorie) gekennzeichnet. Mit F2 sind jene Raketen/Böller versehen, die nur zwischen 29. und 31. Dezember verkauft werden dürfen. Ungekennzeichnete Silvesterraketen sind äußerst gefährlich und unberechenbar, da sie schwer einzuschätzen sind.

Achtung: Kaufen Sie niemals Raketen im Ausland oder von fliegenden Händlern!

Beim Zünden wählen Sie eine ebene Fläche aus, verwenden ein festes Behältnis oder graben eine Glasflasche ein, damit fester Halt garantiert ist und das Gefäß beim Abflug der Rakete nicht umfällt. Dass Raketen einzig für Erwachsene sind, versteht sich von selbst!

Weihnacht Kerzen Dekoration

Was gehört noch zur Weihnachtszeit?

Natürlich der Schnee, wobei er meistens zu den Festtagen auf sich warten lässt. White Christmas sind in unseren Breiten keine Selbstverständlichkeit, eher das Gegenteil.

Aber trotzdem ist der Winter ist zu Gast, entweder schon ab November oder eben verspätet, sicher ist, dass irgendwann mit Schnee, Matsch und Glatteis zu rechnen ist.

Haben Sie Ihr Auto auf Winterreifen umgerüstet?

Hoffentlich ja, denn eine rutschige Autobahn entsteht schneller als man glaubt. In Österreich ist ab 1. November bis 15. April Winterreifenpflicht. In Deutschland – und in vielen anderen europäischen Ländern – heißt es, wenn mit winterlichen Verhältnissen zu rechnen ist, dann sind Winterreifen aufzuziehen.

Sie fahren bei Sonnenschein und mit Sommerreifen weg und am Abend fällt Schnee und die Straße ist mit Glatteis überzogen? Dann dürften Sie mit den Sommerreifen gar nicht mehr weiterfahren, sondern müssten Ihr Fahrzeug abstellen. Mit Strafen und Eintragungen ins Flensburger Verkehrssündenregister (Deutschland) ist zu rechnen. Sorgen Sie lieber rechtzeitig für die richtige Bereifung, erfahrungsgemäß sind ab November schlechtere Wetterverhältnisse zu erwarten.

Bei einem Unfall mit Sommerreifen im Winter haben Sie schlechte Karten. Die Versicherung kann sich auf grobe Fahrlässigkeit beziehen und die Leistung kürzen oder ganz verweigern. Im schlimmsten Fall bekommen Sie eine Teilschuld zugewiesen, selbst wenn feststeht, dass Sie der Geschädigte sind. Die Vollkasko-Versicherung könnte aussteigen und Sie müssen für etwaige Reparaturen tief in die Tasche greifen – ein Risiko, das sich leicht vermeiden lässt!

So übersteht Ihr Auto die kalte Jahreszeit

Machen Sie Ihr Auto generell winterfest. Frostschutzmittel gehört jetzt in die Scheibenwischanlage, Schneebesen und Eiskratzer in den Kofferraum.

Gute Sicht ist immer wichtig, besonders in der Winterzeit. Reinigen Sie Ihre Fenster regelmäßig außen und innen. Fahren Sie nicht mit beschlagenen Scheiben, sondern warten Sie bis Heizung, Gebläse für freie Sicht sorgen.

Überprüfen Sie sämtliche Lichter Ihres Autos, im Finstern ist es besonders wichtig, dass sämtliche Lampen funktionieren.

Beim nächsten Tankstellen- oder Werkstatt-Besuch lassen Sie den Frostschutz der Kühleranlage prüfen, der mindestens -25°C anzeigen muss. Ein zu geringer Kühlerfrostschutz führt schlimmstenfalls zu einem Motorschaden.

Hinterlassen Ihre Scheibenwischer Schlieren am Fenster? Dann ist es höchste Zeit, die Wischerblätter auszutauschen. Kippen Sie die Scheibenwischer beim Parken nach vorne, damit sie nicht festfrieren können oder schützen Sie diese mit Isolierfolie.

Wie alt ist Ihre Autobatterie? Gibt es schon Probleme, dann werden diese im Winter garantiert nicht besser, davon können ADAC, ARBÖ oder ÖAMTC ein Lied singen.

Mit speziellen Gummipflegern oder Silikonölen verhindern Sie das Einfrieren von Türdichtungen. Ein paar Tropfen harzfreies Öl oder ein Universalspray sind vorbeugende Mittel, damit das Schloss nicht zufriert. Ein Türschlossenteiser im Handgepäck ist hilfreich, nützt nichts, wenn er im Autofach deponiert ist.

2 Brettl, a g‘führiger Schnee und rauf auf die Piste

Sie haben sich darauf gefreut, endlich wieder über die Pisten zu gleiten und das Winterwunderland zu genießen. Das gönnen wir Ihnen von Herzen. Überdenken Sie jedoch vor der Skisaison, wie es mit Ihren Versicherungen hinsichtlich Skiunfall (Freizeitunfall) bestellt ist.

Wir gehen davon aus, dass sie eine normale Krankenversicherung oder Zusatzversicherung besitzen, damit der Aufenthalt im Krankenhaus wenig bis gar nichts kostet.

Sind Sie z.B. Mitglied im Alpenverein oder über die Kreditkarte versichert? Dann wird Ihnen der Hubschraubertransport von der Piste, falls Ihnen etwas passiert, nichts kosten, weil sie für solche Fälle versichert sind.

Informieren Sie sich bei Ihrem Versicherungsberater, welche speziellen Versicherungen für Freizeitunfälle angeboten werden, wie schaut es mit dem Rücktransport aus, wer zahlt wann was usw.

Eine private Haftpflichtversicherung kommt zum Tragen, wenn Sie für einen Zusammenstoß auf der Piste verantwortlich sind und die andere Person verletzt wird. Heilbehandlungskosten und/oder Schmerzensgeld (im schlimmsten Fall eine lebenslange Rente) wird durch die Versicherung geleistet. Allerdings unter der Voraussetzung, dass der Unfall weder durch groß fahrlässiges Verhalten noch durch Alkohol herbeigeführt wurde!

Schneeräumung vor der eigenen Haustür

So schön sie ist, die weiße Pracht, wenn sich der Schnee vor der Haustür und auf dem Gehsteig türmt, hält sich die Begeisterung in Grenzen. Wer ist den eigentlich nun zuständig für die Schneeräumung? Hausbesitzer oder Mieter?

Hausbesitzer

Ein Hausbesitzer hat dafür zu sorgen, dass Gehwege und Gehsteige und Stiegen, die an sein Grundstück grenzen, und zwar innerhalb 3 Meter, frei von Schnee und Eis sind. (Ist der Gehweg also 3 m entfernt, dann entfällt die Pflicht). Ist er dazu selbst nicht in der Lage, ist ein Winterdienst zu beauftragen. Die Schneeräumung hat in der Zeit von 6.00 h früh bis 22.00 h zu erfolgen. (Schneeräumgesetz Österreich).

In Deutschland verhält es sich ähnlich, die Schneeräumung hat so zu erfolgen, dass Fußgänger gut und gefahrlos vorbeigehen können. Gehwege müssen auf einer Mindestbreite von einem Meter vom Schnee befreit werden.

Streusalz ist nicht in jedem Ort erlaubt – als Alternativen bieten sich Splitt, Kies oder Sand an. Informieren Sie sich auf Ihrer Gemeinde.

Bei großen Schneemengen muss man darauf achten, dass die angehäuften Schneeberge keine Sichthindernisse für den Straßenverkehr darstellen. Der Nachbar ist sicher nicht erfreut, wenn Sie ihm seine Einfahrt zuschaufeln – besprechen Sie sich mit ihm gemeinsam, wo der Schnee sinnvoll zu lagern ist.

Wenn kein Gehweg existiert, ist der Straßenrand bis zu einem Meter zu räumen. Gegebenenfalls setzen Sie sich mit Ihrer Gemeinde in Verbindung, wie die Schneeräumung konkret zu erfolgen hat. Örtliche Abweichungen sind keine Seltenheit und Ausnahmen bestätigen die Regel.

Dachlawinen oder große Eiszapfen dürfen keine Passanten gefährden. Fällt viel Schnee, ist das Dach rechtzeitig zu räumen. Beobachten Sie, ob sich irgendwo große Eiszapfen bilden, die gefährlich werden könnten. Schilder mit „Achtung Rutschgefahr“ oder „Achtung Dachlawine“ sind Hinweise auf eine Gefahr, der Besitzer des Grundstücks kann sich mit den Schildern nicht von einer ordentlichen Säuberung seines Bereiches freikaufen.

Stürzt eine Person vor Ihrem Haus, weil der Gehweg nicht geräumt wurde, dann können Schmerzensgeld und Schadenersatzansprüche auf Sie zukommen. Beim Ignorieren der Schneeräumpflicht geht man das Risiko auf fahrlässige Verletzung ein. Die entsprechenden anfallenden Kosten können ordentlich ins Geld gehen.

Wenn Sie weder Zeit noch Lust zum Schneeschaufeln haben und in einem Gebiet wohnen, wo Schnee keine Seltenheit ist, dann ist die Bestellung eines Winterdienstes eine gute Lösung. Erkundigen Sie sich bei diversen Anbietern und vergleichen Sie die Preise. Der Winterdienst muss pünktlich und zuverlässig seine Arbeit vollbringen, das Equipment stellt er natürlich zur Verfügung.

Vielleicht fragen Sie den rüstigen Pensionisten von nebenan, der seine Einfahrt picobello in Schuss hält, ob er sich nicht auch um Ihren Bereich kümmern möchte? Fragen kostet noch nichts und viele Menschen freuen sich über einen kleinen Zusatzverdienst.

Mieter

Falls Sie eine Wohnung oder ein Haus vermieten, halten Sie im Mietvertrag schriftlich fest, wie es mit der Schneeräumung bestellt ist, ob dafür der Mieter verantwortlich ist oder ob ein Schneeräumdienst beauftragt wird etc. Wenn Sie nichts vermerken, ist der Mieter nicht verantwortlich. Für etwaige Geräte, Streusalz ist der Eigentümer verantwortlich.

Weihnachtszeit ist Spendenzeit

Nach unserem Ausflug ins Schneeparadies kehren wir nochmals zur Weihnachtszeit zurück. Die Spendenfreudigkeit steigt, die betrügerischen Absichten mittels Enkel-/Neffentrick oder Vorgabe falscher Personen bedauerlicherweise gleichfalls.

Weihnachten ist die Zeit, wo man bereiter ist, verstärkt an andere zu denken und Geld zu spenden. Eine gute Sache, die nicht auf Weihnachten beschränkt sein soll. Leider wird die Spendenfreudigkeit der Mitmenschen von gemeinen Zeitgenossen ausgenutzt.

Unterstützen Sie ausgewählte Projekte (vielleicht sammelt die Gemeinde für bedürftige Mitmenschen), Organisationen, die Ihnen bekannt sind und überweisen Sie das Geld auf Banken, die sich im Inland befinden. Geben Sie niemals Ihre Bankdaten via E-Mail, Handy etc. bekannt und überweisen Sie nichts auf dubiose Inseln oder Staaten, schon gar nicht, wenn Ihnen versprochen wird, dass Sie etwas gewinnen oder sich Ihr Geld vermehren wird.

Informieren Sie sich über die Projekte/Organisationen, die Sie unterstützen möchten – das Brieffach geht wahrscheinlich über und Sie werden nicht allen Bittstellern etwas überweisen können.

Vorsicht ist geboten, wenn der Spendensammler an der Tür klingelt. Lassen Sie sich auf alle Fälle einen Ausweis zeigen und falls Sie etwas spenden möchten, eine Bestätigung dafür geben – Spenden sind steuerlich absetzbar. Handelt es sich um einen seriösen Spendensammler, dann wird er Ihnen sofort diese Bestätigung ausstellen oder sie darüber informieren.

Sie sind auf keinen Fall gezwungen, Geld an der Tür herzugeben.

 

 

Anhäufungen der Trickbetrüger

Nicht nur Spendensammler stehen vor der Tür, es können auch Trickbetrüger auf Beutefang sein. Also unbedingt aufpassen!

Polizisten, Ärzte, Amtspersonen – diese läuten nicht einfach so an der Tür!

Die Täter geben sich als Polizisten oder Ärzte aus, um ins Haus zu gelangen. Der falsche Polizist ist einem Einbrecher auf der Spur und müsste sich umsehen, ob hier noch nichts fehlt und das Opfer zeigt ihm bereitwillig die Wohnung. In der Zwischenzeit räumt eine zweite Person schon alles weg, was nicht niet- und nagelfest ist. Oder das Opfer wird gleich aufgefordert. Bargeld und Schmuck auszuhändigen, damit es der Polizist“ in Sicherheit bringen kann.

Die falschen Personen aus dem Gesundheitswesen zeigen sich besorg um den Gesundheitszustand oder möchten ein netten Gespräch führen, werden vielleicht zu Tee und Kuchen gebeten, während in der Zwischenzeit die Komplizen alles stehlen, was sich anbietet.

Organisierte Banden stecken hinter diesen Betrügereien und gehen äußert geschickt vor. Sie verwickeln ihre Ofer in Gespräche, zeigen Anteilnahme und Besorgnis. Besonders alte Menschen vereinsamen immer mehr und zeigen sich vielleicht erfreut darüber, dass sich jemand für sie interessiert. Bereitwillig erzählen Sie aus ihrem Leben, da endlich jemand Anteilnahme an ihnen nimmt.

Enkel-/Neffen-Trick – Anhäufungen der Fälle zu Weihnachten

Und wenn man noch so viel darüber hört und glaubt, niemals Opfer eines solchen Betruges zu werden – sag niemals nie! Wir werden alle älter, vergesslicher, verwechseln Namen, sind aufeinmal nicht mehr sicher wie alle Angehörigen heißen.

Fazit:

  • Vorsichtiger Umgang mit Kerzen bei Adventskränzen, Teelichter, am Christbaum etc.
  • Stellen Sie Ihr Auto für den Winter um
  • Schneeräumung
  • Versicherungen prüfen für Freizeitunfall – Kranken-/Unfallversicherung, Haftpflicht
  • Spenden – Vorsicht bei Haussammlungen
  • Achtung vor Trickbetrügern – warnen Sie Angehörige

Wir wünschen eine frohe Weihnachts- und Winterzeit!

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